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Doppelbesteuerung im Ausland beachten - Tipps

Mit zunehmender Anzahl an Auswanderern und Grenzgängern steigt auch die Unzufriedenheit über bestehende Vereinbarungen zur Doppelbesteuerung. Bevor Sie auswandern (ausserhalb der EU) oder eine neue Arbeitsstelle in der EU antreten sollten Sie sich über Sonderregelungen zum Steuerrecht informieren. Wir haben Ihnen die 3 wichtigsten Tipps zusammengefasst, damit Sie vor bösen Überraschungen geschützt sind.

1. Informieren Sie sich zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen. Hinweise und Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums (klicken Sie hier)

2. Treten Sie falls möglich die neue Arbeitsstelle am 1.1. eines Jahres an - dann zählen Sie nach dem deutschen Finanzrecht gleich von Anfang an als beschränkt steuerpflichtig. Treten Sie innerhalb eines Jahres Ihre neue Arbeitsstelle an und bestehen keine oder unzureichende Regelungen zur Doppelbesteuerung, dann müssen Sie Ihre ausländischen Einkünfte bei der Steuererklärung in Deutschland angeben. Diese werden dann im Rahmen der Progressionsbesteuerung berücksichtigt und erhöhen Ihren Steuersatz. Gegebenenfalls müssen Sie mit Nachzahlungen rechnen. Im übrigen ist das auch wichtig für "Rückkehrer" - denen blüht ähnliches bei der 1. Steuererklärung in Deutschland.

3. Neben der Doppelbesteuerungsfalle warten weitere Sonderfälle - achten Sie besonders auf die Grenzgängerregel - also die Regel zwischen "Schlafort" (in der Regel nämlich der Wohnort in der Nähe der Grenze, auch wenn Sie dort nur in einem Zimmer regelmässig übernachten) und der Arbeitsstelle. Es gelten bestimmte Kilometergrenzen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, damit Sie mit keinen bösen Überraschungen oder Steuernachzahlungen erwarten. In der Regel wird das Gehalt innerhalb der EU beim zuständiges Finanzamtes des Staates Ihrer Arbeitstelle abgeführt und alles weitere regeln die Finanzämter der einzelnen Ländern unter sich.

Haben Sie weitere Tipps für unsere Leser und Auswanderer? Diskustieren Sie mit und schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen mit Finanzbehörden und Sonderregelungen bei einer Arbeitstelle im Ausland.


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